Was erlaube EU!

Die neue EU-Initiative zu rauchfreien Umgebungen erweitert die bisherigen Regelungen auf zahlreiche Außenbereiche und neue Produkte. Die Empfehlungen umfassen folgende Orte, an denen Rauch- und Aerosolfreiheit gelten soll:

  1. Freizeit- und Erholungsbereiche für Kinder:
    • Spielplätze, Freizeitparks, Schwimmbäder, Zoos und ähnliche Orte.
  2. Servicebereiche im Freien:
    • Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés sowie vergleichbare Einrichtungen (Terrassen, Balkone, Dächer).
  3. Verkehrsbezogene Orte:
    • Bushaltestellen, Straßenbahn- und Zugstationen sowie Flughäfen, auch im Außenbereich.
  4. Arbeitsplatznahe Außenbereiche:
    • Alle Außenzonen, die mit Arbeitsplätzen in Verbindung stehen.
  5. Gesundheitseinrichtungen:
    • Außenzonen von Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen.
  6. Bildungseinrichtungen:
    • Außenbereiche von Schulen, Kindergärten, Universitäten und Jugendeinrichtungen.
  7. Öffentliche Treffpunkte:
    • Orte mit hoher Publikumsfrequenz wie Eingangsbereiche von Einkaufszentren oder Veranstaltungsorte.

Zusätzlich wird die Einbeziehung von privaten Fahrzeugen empfohlen, wenn Kinder oder gefährdete Personen anwesend sind. Diese Maßnahmen sollen Passivrauch und schädliche Aerosole reduzieren sowie den Konsum von Tabak und ähnlichen Produkten weiter entnormalisieren.

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